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  • Badegewässer an Fliessgewässern und Seen (Ausweisung durch Bundesländer, zentrale Sammlung im Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)

  • Badegewässer an Fliessgewässern und Seen (Ausweisung durch Bundesländer, zentrale Sammlung im Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz)

  • Badegewässer an Fliessgewässern und Seen (Ausweisung durch Bundesländer, zentrale Sammlung im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) Badegewässer sind jene Abschnitte eines Oberflächengewässers (= stehende und fließende Gewässer mit Ausnahme von Kleinbadeteichen), bei denen -mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist und -für die kein dauerhaftes Badeverbot erlassen ist oder nicht auf Dauer vom Baden abgeraten wird. Badestellen sind jene Stellen in Badegewässern, an denen die meisten Badenden erwartet werden oder an denen mit der größten Verschmutzungsgefahr zu rechnen ist. Ein Oberflächengewässer kann somit ein oder mehrere Badegewässer aufweisen. Im Bereich jedes Badegewässers befindet sich in der Regel eine Probenahmestelle (Badestelle).